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Bauvertragsrecht: Unbefriedigende Rechtslage endlich geändert



Unbefriedigende Rechtslage endlich verändert

KHS Mittelrhein: Rechtsanwalt referierte zur Neuregelung von Aus- und Einbaukosten

 

 Auf reges Interesse stieß die Infoveranstaltung „Bauvertragsrecht“, angeboten von der Kreishandwerkerschaft Mittelrhein. Rund 70 Handwerksunternehmer fanden sich im Koblenzer Servicehaus Handwerk ein, um dem Referenten zu lauschen, denn ab Januar 2018 gilt das neue Recht in puncto Bauvertrag. Erfreulich: Eine große Ungerechtigkeit, nämlich diese, dass der Handwerker bis dato bei von ihm nicht verschuldeten Materialmängeln auf den Ein- und Ausbaukosten hängen blieb, ist endlich aus dem Weg geräumt. 

 Um seine Zuhörer rund ums neue Gesetz zu sensibilisieren referierte Rechtsanwalt Dr. Julian Christiansen, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Lehrbeauftragter der Universität Trier. Denn ein von Handwerkerseite aus korrektes Prozedere ist unabdingbar, um in Zukunft die Vorteile des neuen Bauvertragsrechts in Anspruch nehmen zu können. 

 Eine wesentliche Verbesserung, die von den Handwerksverbänden erfolgreich erkämpft wurde, stellte Christiansen am Beispiel eines tatsächlichen Falles dar. Ein Dachdecker erhielt den Auftrag, ein Dach einzudecken. Die Dachpfannen der Herstellerfirma kaufte er bei einem Großhändler, um sie fachgerecht einzubauen. Nach vier Jahren jedoch musste der Hausbesitzer feststellen, dass die meisten Pfannen rissig geworden waren. Grund: ein dem Hersteller unterlaufener Materialfehler. In Folge mussten alle Dachpfannen runter und gegen neue ausgetauscht werden. Die Kosten der Dachpfannen beliefen sich auf 2000 Euro, die der Ein- und Ausbaukosten auf 20 000. Fatal für den Handwerker. Denn nach bis dato, so Christiansen, „höchst unbefriedigendem“ geltendem Recht hat er die Ein- und Ausbaukosten zu tragen, obgleich der Materialschaden für ihn beim Einbau nicht erkennbar war. 

 Mit dieser Haftung für Mängel an verarbeiteten Produkten, für die der Händler oder Hersteller verantwortlich ist, ist nun endlich Schluss. Trotzdem aber gilt es Regeln zu beachten, um zukünftig zu seinem Recht zu kommen. Hier lieferte der Rechtsanwalt wertvolle Tipps zum Beispiel rund um die Untersuchungs- und Rügepflicht. Zahlreiche Fragen seitens des interessierten Publikums wurden gerne beantwortet.  


Foto: Archiv
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